Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll die Papierform der AU-Bescheinigung ablösen und den Prozess der AU-Meldung vereinfachen. Die eAU kann direkt in der Arztpraxis ausgestellt und elektronisch an die Krankenkasse übermittelt werden. Dadurch soll der Arbeitsausfall schneller und einfacher dokumentiert werden können. Die eAU wird ab dem 1. Juli 2022 in der Regelversorgung und verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte.
Die eAU ist Teil der sogenannten „Papierlosen Arztpraxis“. Damit ist eine digitale Dokumentation von Patientenakten und -daten gemeint, um Papierdokumente weitgehend zu ersetzen und Arbeitsprozesse zu vereinfachen. Die Einführung der eAU soll ein weiterer Schritt in diese Richtung sein. Außerdem sollen durch die eAU die Bearbeitungszeiten von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verkürzt werden.