„Einführung der ePA: Was Praxen jetzt beachten müssen“ – Ein Beitrag, der die Anforderungen und Auswirkungen der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Arztpraxen beleuchtet.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten, die von Ärztinnen/Ärzten und medizinischem Fachpersonal in Deutschland genutzt werden kann. Ziel der ePA ist es, die Patientenversorgung zu verbessern und den Austausch von medizinischen Informationen zwischen Ärztinnen/Ärzten und anderen medizinischen Einrichtungen zu erleichtern. Die ePA soll der Patientin bzw. dem Patienten auch mehr Kontrolle und Transparenz über die eigenen Gesundheitsdaten geben.
Seit dem 1. Januar 2021 haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in Deutschland Anspruch auf eine ePA. Die ePA kann auf Anfrage der Patientin/des Patienten von Ärztinnen/Ärzten und medizinischem Fachpersonal befüllt werden und enthält unter anderem medizinische Befunde, Diagnosen, Medikationspläne, Impfungen, Laborbefunde und Arztbriefe.
Es gibt jedoch auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit bei der ePA, da die Daten in der Regel von verschiedenen medizinischen Einrichtungen gespeichert und ausgetauscht werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die ePA sowohl technisch als auch rechtlich so gestaltet ist, dass die Vertraulichkeit der Patientendaten geschützt ist.